Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 29. Mai 2015 -
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin begehrt mit ihrer vom Senat zugelassenen Berufung vom Beklagten die Erstattung von Kosten, die sie für die Versorgung eines in ihrem Gemeindegebiet aufgefundenen Hundes aufgewandt hat.
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