Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Es wird festgestellt, dass der Antragsteller vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache -
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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