Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. August 2021 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat der Klägerin ihre notwendigen außergerichtlichen Kosten für das Widerspruchsverfahren zu erstatten; im Übrigen haben die Beteiligten einander keine Kosten zu erstatten.
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