I. Der Beigeladene wird verpflichtet, auf den Antrag auf vorzeitige Altersrente, den der Antragsgegner mit Schreiben vom 23. Februar 2015 gestellt hat, bis zur Entscheidung in der Hauptsache keinen Rentenbescheid zu erlassen.
II. Der Antragsgegner hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers in beiden Instanzen zu erstatten.
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