LSG Baden-Württemberg, vom 22.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen L 7 AY 4504/06
SG Freiburg, - Vorinstanzaktenzeichen S 10 AY 1990/06
Asylbewerberleistungsrecht, Anspruch auf Analogleistungen, rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer
BSG, Urteil vom 17.06.2008 - Aktenzeichen B 8 AY 13/07 R
DRsp Nr. 2008/20813
Asylbewerberleistungsrecht, Anspruch auf Analogleistungen, rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer
1. Es liegt eine Klage auf höhere Leistungen vor, wenn der Asylbewerber statt der bezogenen Grundleistungen nunmehr Analogleistungen gem § 2 Abs. 1AsylbLG begehrt.2. In einem einerseits Analogleistungen gem § 2 Abs. 1AsylbLG ablehnenden, andererseits die Grundleistungen gem §§ 3ff AsylbLG weiterbewilligenden Bescheid liegt kein Grundlagenbescheid, der unabhängig von der aktuellen Leistungsgewährung eine hiervon abtrennbare Entscheidung über die Leistungsversagung nach § 2AsylbLG auf Dauer trifft, der bestandskräftige Bescheide über die Leistungsgewährung nach § 3AsylbLG nicht entgegenstehen. Bei einem solchen Bescheid werden Bescheide, die in der Folgezeit ergangen sind und diesen Bescheid abgeändert oder ersetzt haben, Gegenstand des Vorverfahrens nach § 86SGG oder des Gerichtsverfahrens nach § 96SGG.
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