Der Bescheid der Beklagten vom 29.08.2003 wird aufgehoben.
Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger für September 2003 Leistungen nach dem
Der Kläger begehrt Leistungen nach den
Der am 29.11.1984 geborene Kläger ist algerischer Staatsangehöriger. Sein Aufenthalt wird nach Ablehnung seines Asylantrags in der Bundesrepublik Deutschland derzeit geduldet.
Am 17.07.2003 beantragte der Kläger bei der Beklagten die Gewährung von Leistungen nach dem
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