LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 22.04.2010
L 4 KR 235/05
Normen:
SGB V § 27; SGB V § 31; SGB V § 92;
Vorinstanzen:
SG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen S 6 KR 1166/04

ArzneimittelKostenübernahme der KrankenkassenVerschreibungsfähigkeitoff label useKrankenbehandlung

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.04.2010 - Aktenzeichen L 4 KR 235/05

DRsp Nr. 2012/8601

ArzneimittelKostenübernahme der KrankenkassenVerschreibungsfähigkeitoff label useKrankenbehandlung

1. Der generelle Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist mit dem Grundgesetz vereinbar. 2.Die vom Gemeinsamen Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen beschlossenen und jeweils aktualisierten sog. Arzneimittel-Richtlinien begrenzen den sozialversicherungsrechtlichen Leistungsanspruch in rechtmäßiger Form. 3. In besonderen Ausnahmekonstellationen ist jedenfalls zur Abwendung von Lebensgefahr eine Abweichung aufgrund der Rechtsprechung von BSG und BVerfG vorzunehmen.

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB V § 27; SGB V § 31; SGB V § 92;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Gewährung verschiedener Präparate, die sie im Zusammenhang mit ihrer schweren Neurodermitis-Erkrankung anwendet.