BSG - Urteil vom 02.07.2014
B 6 KA 26/13 R
Normen:
SGB V § 106 Abs. 5 S. 8;
Vorinstanzen:
SG Dresden, vom 27.02.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 18 KA 190/11

Arzneikostenregress in der vertragsärztlichen Versorgung; Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens vor dem Beschwerdeausschuss bei ausgeschlossenen Leistungen

BSG, Urteil vom 02.07.2014 - Aktenzeichen B 6 KA 26/13 R

DRsp Nr. 2014/16880

Arzneikostenregress in der vertragsärztlichen Versorgung; Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens vor dem Beschwerdeausschuss bei ausgeschlossenen Leistungen

Auf die Revisionen der Beklagten und des Beigeladenen zu 3. wird das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 27. Februar 2013 aufgehoben.

Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

SGB V § 106 Abs. 5 S. 8;

Gründe:

I

Im Streit steht ein Arzneimittelkostenregress wegen der Verordnung von Natriumhyaluronat-Injektionslösung (HYALART®).