Der Rechtsstreit soll klären ob zwischen den Parteien ab dem 08.01.1990 ein sozialversicherungspflichtiges Heimarbeitsverhältnis mit einem monatlichen Bruttolohn des Klägers in Höhe von mindestens 900,00 DM besteht.
Der Kläger war im Dienste der Beklagten als Heimarbeiter tätig; die Einzelheiten zwischen den Parteien bestehenden Heimarbeitsverhältnisses sind streitig. Die Beklagte betreibt ein Unternehmen der Modeschmuckherstellung und beschäftigt unter anderem ca. 700 Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|