Der AntrSt. (Betriebsrat) begehrt die umfassende Unterrichtung über eine geplante Betriebsänderung und die Unterlassung von Kündigungen vor der Beratung über einen Interessenausgleich.
Die AntrG. zu 1) beschäftigt 300 Arbeitnehmer. Die AntrG. zu 2) forderte die AntrG. zu 1) mit Schreiben vom 13.8.1992 auf, die Beschäftigungszahl um 150 Personen zu vermindern. In der Betriebsversammlung vom 16.9.1992 wurde von der AntrG. zu 2) von 70 auszusprechenden Kündigungen gesprochen.
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