ArbG Düsseldorf, vom 06.04.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 4005/89
Arbeitszeugnis: Inhalt eines qualifizierten Zeugnisses
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.1990 - Aktenzeichen 7 Ta 11/90
DRsp Nr. 2002/8952
Arbeitszeugnis: Inhalt eines qualifizierten Zeugnisses
Ein qualifiziertes Zeugnis muß sich auf Führung und Leistung erstrecken. Es reicht nicht aus, daß sich aus der positiven Leistungsbeurteilung gewisse positive Rückschlüsse auf die Führung des Arbeitnehmers ziehen lassen.