LAG Köln, Urteil vom 30.03.2001 - Aktenzeichen 4 Sa 1485/00
DRsp Nr. 2002/15308
Arbeitszeugnis
»Ein Arbeitszeugnis, das sich nur auf die Leistung, nicht auf die Führung bezieht, erfüllt den Anspruch des § 630BGB nicht. Der Arbeitnehmer kann Leistungsklage mit dem Antrag erheben, ein qualifiziertes Zeugnis zu erteilen. Der gewünschte Inhalt braucht nicht in den Antrag aufgenommen zu werden.«
Normenkette:
BGB § 630 ;
Vorinstanz: ArbG Köln - Urteil vom ... - 3 (14) Ca 9749/99,