1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neuruppin vom 14.09.2010 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger steht als Sortierer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 18 Stunden in einem Arbeitsverhältnis zur Beklagten, auf das deren Tarifverträge kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme Anwendung finden.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|