1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 20. September 2010 - 2 Sa 540/10 - aufgehoben, soweit die Beklagte verurteilt wurde, das Angebot des Klägers auf Verlängerung seiner Arbeitszeit auf 160 Stunden pro Monat ab dem 1. Juni 2009 anzunehmen.
2. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 20. September 2010 - 2 Sa 540/10 - teilweise aufgehoben. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 2. März 2010 -
3. Im Übrigen wird die Revision des Klägers zurückgewiesen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
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