Die Parteien streiten in erster Linie darüber, ob der Beklagte aufgrund seines Direktionsrechts als Arbeitgeber befugt war, einseitig den Rahmen der für die Kläger maßgeblichen regelmäßigen Arbeitszeit zu verändern. Der weitere Streit der Parteien geht darum, ob der Beklagte verpflichtet ist, den Klägern den Bereitschaftsdienst nach einer bestimmten Vergütungsstufe abzugelten oder - hilfsweise - mit den Klägern eine bestimmte schriftliche Abrede über die Vergütungsstufe des Bereitschaftsdienstes abzuschließen.
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