Arbeitszeit: Anrechnung betrieblicher auf spätere tarifliche Arbeitszeitverkürzung
LAG München, Urteil vom 10.07.1991 - Aktenzeichen 7 Sa 916/90
DRsp Nr. 2002/15130
Arbeitszeit: Anrechnung betrieblicher auf spätere tarifliche Arbeitszeitverkürzung
Die Anrechnung einer betrieblichen Arbeitszeitverkürzung auf eine später folgende tarifliche Arbeitszeitverkürzung ist zulässig, sofern nicht eine wirksame Effektivklausel diese Anrechnung ausschließt.