I. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Passau - Kammer Deggendorf - vom 3. Juli 2008 -
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der Kosten der Nebenintervention, hat die Klägerin zu tragen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
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