Der Kläger wurde von der D. Eishockey-Betriebs GmbH durch Vertrag vom 01.07.1997 für die Zeit vom 01.07.1997 bis zum 30.06.1999 befristet unter Ausschluss der ordentlichen Kündigungsmöglichkeit als Eishockeyspieler zu einem Bruttomonatsgehalt von 62.115,00 DM eingestellt.
Über das Vermögen D. Eishockey-Betriebs GmbH wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 13.05.1998 das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Konkursverwalter bestellt. In seiner Eigenschaft als Konkursverwalter kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis dem Kläger mit Schreiben vom 18.05.1998 zum 30.06.1998.
Die Parteien streiten über die Länge der Kündigungsfrist. Der Beklagte beruft sich auf die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß §
Der Kläger hat beantragt,
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