Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, dem Kläger eine Zulage zu den Sozialversicherungsbeiträgen auf der Grundlage eines Beschlusses der Kommission des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts (Bistums-KODA) zu zahlen.
Die Beklagte ist eine gemeinnützige GmbH, ihr alleiniger Gesellschafter ist der A.
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