Die Parteien streiten um Vergütung. Die Klägerin will die Zahlung des ungekürzten Gehalts für die Monate Dezember 1998 und Januar 1999 erreichen, während das beklagte Land die Rückzahlung der für die Monate August bis November 1998 geleisteten Monatsvergütung verlangt.
Die Klägerin ist seit dem 01.08.1985 beim beklagten Land als Lehrerin im Angestelltenverhältnis beschäftigt und im Abendgymnasium V.iers eingesetzt; sie ist in die Vergütungsgruppe Ib
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