ArbG Berlin, vom 21.05.1992 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 21882/91
Arbeitsverhältnis: Wegfall der Geschäftsgrundlage nach vereinigungsbedingter Gesetzesänderung
LAG Berlin, Urteil vom 11.12.1992 - Aktenzeichen 6 Sa 94/92
DRsp Nr. 2002/8080
Arbeitsverhältnis: Wegfall der Geschäftsgrundlage nach vereinigungsbedingter Gesetzesänderung
Der ersatzlose Wegfall der §§ 153 ff. DDR-AGB 1977, nach denen die Betriebe zum Abschluss von Qualifizierungsverträgen verpflichtet waren, hat die in einem solchen Qualifizierungsvertrag geregelte Pflicht des Arbeitgebers zur bezahlten Freistellung des Arbeitnehmers nicht nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage entfallen lassen.
Normenkette:
BGB § 242 ; DDR-AGB § 153 Abs. 2 ;
Vorinstanz: ArbG Berlin, vom 21.05.1992 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 21882/91