LAG Baden-Württemberg, vom 22.04.1954 - Vorinstanzaktenzeichen II Sa 52/54
Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung
BAG, Urteil vom 10.12.1956 - Aktenzeichen 2 AZR 288/54
DRsp Nr. 2007/22949
Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung
»Die bisherige Ansicht des Senats (BAGE 1, 99), daß eine personenbedingte Kündigung im Sinne des § 1KSchG schon dann sozial gerechtfertigt ist, wenn solche Umstände vorliegen, die bei verständiger Würdigung in Abwägung der Interessen der Vertragsparteien und des Betriebes die Kündigung als billigenswert und angemessen erscheinen lassen, wird aufrecht erhalten.«
Normenkette:
BGB § 620 ; KSchG (1951) § 1 Abs. 2 ;
Hinweise:
Anmerkung: AP Nr. 21 zu § 1KSchG
Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg, vom 22.04.1954 - Vorinstanzaktenzeichen II Sa 52/54