LAG Hamburg - Urteil - 2 Sa 76/55 - 15.07.1955/28.10.1955,
Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für die Unwirksamkeit des Arbeitsvertrags einer Schwangeren
BAG, Urteil vom 27.11.1956 - Aktenzeichen 1 AZR 540/55
DRsp Nr. 2007/22960
Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für die Unwirksamkeit des Arbeitsvertrags einer Schwangeren
»Hat eine bei Abschluß des Arbeitsvertrages ohne ihr Wissen bereits schwangere Arbeitnehmerin einen Vertrag geschlossen, nach dem sie nur mit Arbeiten beschäftigt werden kann, die nach § 4 des MuSchG verboten sind, so verstößt der Arbeitsvertrag gegen ein gesetzliches Verbot und ist nach § 134BGB rechtsunwirksam.«
Normenkette:
BGB § 134 ; MuSchG § 4 § 10 ;
Tatbestand:
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