Mit ihrer Klage macht die Klägerin, welche im Dachdeckerbetrieb ihres Ehemannes als kaufmännische Angestellte tätig war, restliche Vergütungsansprüche geltend.
Im ersten Rechtszuge hat die Klägerin insoweit folgende Positionen eingeklagt:
1. Gehalt Juli 2000|4.895,05 DM
2. Gehalt September 2000|4.897,35 DM
3. Vergütungsdifferenz November 2000 wegen Weihnachtsgeld|4.753,01 DM
4. Vergütungsdifferenz Dezember 2000 wegen Gehaltserhöhung und Überstunden|2.016,43 DM
5. Gehalt Januar 2001 einschließlich Gehaltserhöhung|6.098,83 DM
6. Gehalt Februar 2001 einschließlich Gehaltserhöhung|5.585,53 DM
Summe|28.249,33 DM
Dementsprechend hat die Klägerin im ersten Rechtszuges beantragt,
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|