Die Parteien streiten darüber, ob das Rechtsverhältnis des Klägers als Verwalter der Stelle eines Professors an der Universität Osnabrück entgegen einer Befristung über den 31. März 1982 hinaus fortbesteht.
Der 1936 geborene Kläger ist seit 1967 Dipl.-Ingenieur auf dem Gebiet des Hüttenwesens. Von 1967 bis 1971 arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Technischen Universität Berlin und promovierte 1971 zum Dr. Ing. Anschließend war er bis 1977 Assistenz-Professor am Fachbereich Werkstoffwissenschaften der Technischen Universität Berlin.
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