Arbeitsverhältnis: Fortgeltung der Dienstordnungen hinsichtlich der Eingruppierung
BAG, Urteil vom 13.01.1955 - Aktenzeichen 2 AZR 235/54
DRsp Nr. 2007/23145
Arbeitsverhältnis: Fortgeltung der Dienstordnungen hinsichtlich der Eingruppierung
»1. Die Dienstordnungen sind, mindestens soweit auf sie in Tarifordnungen wegen einer weiteren Regelung ausdrücklich verwiesen wird, als eine Ergänzung dieser Tarifordnungen anzusehen. Sie sind daher mit dem Kontrollratsgesetz 56 nicht weggefallen.2. Die Bestimmung Nr. 4a des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern für die Gemeinden (GDO) über die Ablegung von Prüfungen durch Angestellte der Gemeinden und Gemeindeverbände sind die erste Voraussetzung für die Einreihung in die in diesen Bestimmungen genannten Vergütungsgruppen der TO A. Die Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale jener Vergütungsgruppen allein genügt nicht. Die Runderlasse des Reichsministers des Innern vom 1. September 1939 und 19. März 1941, durch die bestimmt worden war, daß die Stellen der fraglichen Vergütungsgruppen auch mit Bewerbern ohne die erforderliche Prüfung besetzt werden können, sind mit dem Wiedereintritt normaler Verhältnisse ohne weiteres außer Kraft getreten.«
Normenkette:
TO A § 3 Abs. 2 S. 1 Halbs. 2, Anl I ;
Tatbestand:
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