Die Klägerin war seit August 1946 im A.-Lager G. als Putzfrau beschäftigt, und zwar zunächst bei der International R. Organisation (IRO) und nach Übernahme des Betriebs durch die Beklagte seit dem 01. Februar 1952 bei dieser. Am 15. Mai 1952 richtete die Beklagte an die Klägerin ein formularmäßig vervielfältigtes und mit der faksimilierten Unterschrift des Geschäftsführers der Beklagten versehenes Schreiben folgenden Wortlauts:
"Bremer Überseeheim Bremen, den 15. Mai 1952
G.m.b.H.
Herrn/Frau/Fräulein
P. J.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|