Der Kläger hat im Juli 1941 eine Prüfung als Ingenieur abgelegt. Mit Ausnahme seiner etwa vom September 1941 bis August 1945 dauernden Kriegsdienstzeit war er stets als Tiefbauingenieur beschäftigt.
Vom 15. August 1946 bis 28. Februar 1953 war er bei dem beklagten Landkreis als Bauingenieur angestellt und wurde nach der Vergütungsgruppe VI a TO.A besoldet.
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