LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 08.02.2012
15 Sa 2287/11
Normen:
BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 29.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 58 Ca 1155/11

Arbeitsverhältnis einer Cutterin für Beiträge eines regionalen Nachrichtenmagazins einer Rundfunkanstalt

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.02.2012 - Aktenzeichen 15 Sa 2287/11

DRsp Nr. 2013/7698

Arbeitsverhältnis einer Cutterin für Beiträge eines regionalen Nachrichtenmagazins einer Rundfunkanstalt

1. Eine Cutterin, die überwiegend für ein regionales Nachrichtenmagazin beschäftigt wird, ist nicht programmgestaltend tätig. 2. Der Umstand, dass der Dienstplan erst aufgestellt wird, nachdem telefonisch die Dienstbereitschaft abgefragt wurde, steht der Annahme der Arbeitnehmereigenschaft nicht entgegen.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 29.09.2011 - 58 Ca 1155/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen, wobei es im Tenor zu II. heißt:

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin an mindestens 120 Arbeitstagen im Jahr in einem Arbeitsverhältnis als Cutterin zu beschäftigen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Kern darüber, ob die Klägerin als Cutterin bei der beklagten Rundfunkanstalt als Arbeitnehmerin oder als freie Mitarbeiterin beschäftigt wird.