LAG München, vom 26.05.1975 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 179/75
Arbeitsverhältnis: Beginn der Kündigungsfrist durch Zugang des Kündigungsschreibens
BAG, Urteil vom 13.10.1976 - Aktenzeichen 5 AZR 638/75
DRsp Nr. 2007/24831
Arbeitsverhältnis: Beginn der Kündigungsfrist durch Zugang des Kündigungsschreibens
»Haben die Parteien für die Kündigung Schriftform vereinbart, so wird eine gesetzliche Mindestkündigungsfrist auch dann erst durch den Zugang des Kündigungsschreibens nach § 130 Abs. 1BGB in Lauf gesetzt, wenn nach dem Arbeitsvertrag "das Datum der Aufgabe gültig" sein soll.«
Normenkette:
BGB § 130 Abs. 1 § 620 ;
Vorinstanz: LAG München, vom 26.05.1975 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 179/75