Die Klägerin (51 Jahre alt) ist beim beklagten Land (im Versorgungsamt E.) seit dem 01.11.1979 als Verwaltungsangestellte tätig.
Bis zum 30.06.1989 betrug die Arbeitszeit der Klägerin die Hälfte der im
Seit dem 01.07.1989 wurde die Arbeitszeit der Klägerin - durch 9 aufeinanderfolgende befristete Verträge - auf Vollzeit aufgestockt.
Der letzte befristete Vertrag wurde für den Zeitraum vom 01.04.1998 bis zum 02.04.2000 geschlossen (vgl. Bl. 24 f. d. A.). Als Befristungsgrund wurde angegeben:
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