Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der Befristung ihres Arbeitsvertrages.
Die 49 Jahre alte Klägerin ist türkische Staatsangehörige. Sie erwarb in der Türkei ihr Diplom als Lehrerin mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung. Sie war in ihrem Heimatland 13 Jahre als Lehrerin - davon etwa drei Jahre an einer Sonderschule für Gehörlose - tätig, bevor sie im August 1989 in die Bundesrepublik übersiedelte.
Unter dem Datum des 3. Februar 1994 schlossen die Parteien einen Arbeitsvertrag, in dessen § 1 es heißt:
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