LAG Düsseldorf - 2. Kammer Köln - Urteil - 2a Sa 90/56 - 14.06.1956, vom - Vorinstanzaktenzeichen
Arbeitsverhältnis: Beendigung und Nachwirkungen
BAG, Urteil vom 24.11.1956 - Aktenzeichen 2 AZR 345/56
DRsp Nr. 2007/22962
Arbeitsverhältnis: Beendigung und Nachwirkungen
»Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses finden die hierdurch begründeten beiderseitigen Rechte und Pflichten für die Zukunft grundsätzlich ihr Ende; eine Nachwirkung kann nur in einem sehr begrenzten Umfang in Betracht kommen.«