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Rechtsprechung
1988
Sonstige
LAG
LAG Frankfurt/Main
LAG Frankfurt/Main vom 25.10.1988
7 Sa 953/88
Normen:
BGB
§
622
Abs.
4
;
Fundstellen:
DB 1989, 734
DRsp VI(602)89f
Arbeitsverhältnis: Aushilfsarbeitsverhältnis
LAG Frankfurt/Main,
vom 25.10.1988
- Aktenzeichen 7 Sa 953/88
DRsp Nr. 1992/11745
Arbeitsverhältnis: Aushilfsarbeitsverhältnis
Kriterien für die Wirksamkeit des Aushilfsvorbehalts beim Aushilfsarbeitsverhältnis.
Normenkette:
BGB
§
622
Abs.
4
;
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