BGB § 162 Abs. 2 ; EinigungsV Art. 20 Abs. 1, Anlage I Kap. XIX A III Nr. 1 Abs. 2 ; GG Art. 12 Abs. 1 Art. 33 Abs. 2 ;
Fundstellen:
AuA 1993, 283
BB 1993, 729
BuW 1993, 416
LAGE Art. 20 Einigungsvertrag Nr. 13
NZA 1993, 414
ZTR 1993, 169
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 29.01.1992 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 20715/91
Arbeitsverhältnis: Altersübergangsgeld - Begriff der besonders betroffenen Arbeitnehmer
LAG Berlin, Urteil vom 20.11.1992 - Aktenzeichen 6 Sa 41/92
DRsp Nr. 2002/8081
Arbeitsverhältnis: Altersübergangsgeld - Begriff der "besonders betroffenen" Arbeitnehmer
1. Dass nach dem sogenannten Warteschleifen-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 24.4.1991, 1 BvR 1341/90 = BVerfGE 84, 133 = AP Art 12GG Nr. 70 - DRsp-ROM Nr. 1992/24 -) bei der Besetzung von Stellen angemessen berücksichtigt werden muß, dass namentlich Schwerbehinderten, älteren Arbeitnehmern und Alleinerziehenden ihre Entlassung infolge Abwicklung ihrer Einrichtung nur zumutbar ist, wenn ihnen eine begründete Aussicht auf eine neue Stelle im öffentlichen Dienst geboten wird, bedeutet nicht, dass jedem einzelnen von ihnen ein Anspruch auf bevorzugte Einstellung vor sonstigen Bewerbern zusteht, sofern sie nur die Mindestvoraussetzungen für die zu besetzende Stelle erfüllen.
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