ArbG Bonn, vom 17.05.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1755/99
Arbeitsverhältnis / freie Mitarbeiter
LAG Köln, Urteil vom 18.12.2000 - Aktenzeichen 7 Ta 184/00
DRsp Nr. 2001/7419
Arbeitsverhältnis / freie Mitarbeiter
»Ein Grundstücksmakler, der laut Dienstvertrag verpflichtet ist, Weisungen in Bezug auf seine Tätigkeit zu befolgen, ist Arbeitnehmer, auch wenn bei der Durchführung des Vertrages keine Weisungen praktiziert wurden.«
Normenkette:
BGB § 611 ;
Vorinstanz: ArbG Bonn, vom 17.05.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1755/99