Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Detmold vom 04.04.2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Zahlung von Verletztengeld und Pflegegeld.
Der im September 1943 geborene Kläger erlitt am 28.07.1961 einen Arbeitsunfall, bei dem er sich am linken Knie verletzte. Die hierfür zuständige vormalige Maschinenbau- und Kleineisenindustrie-Berufsgenossenschaft (jetzt: Berufsgenossenschaft Holz und Metall) gewährte dem Kläger auf der Grundlage des Bescheides vom 03.01.1966 eine Rente nach einer MdE von 20 v. H, wobei diese Rente später abgefunden wurde (Bescheid vom 03.08.1977). Ein 1990 eingeleitetes Rentenerhöhungsverfahren blieb ohne Erfolg.
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