»Der »Tarifvertrag über die Arbeitszeit« [für die VW AG Wolfsburg] vom 16. 11. 1984, .. der die grundsätzliche Bestimmung enthält, daß die regelmäßige Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt 38,5 Stunden in der Woche beträgt, enthält unter 2.1.2. die Bestimmung, daß die durchschnittliche persönliche Wochenarbeitszeit durch neun bezahlte Freischichten pro Jahr erreicht wird, die über das ganze Jahr in sieben Zeitabschnitten verteilt [genommen] werden.
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