MTV M+E (BY) v. 23.06.2008 § 1 Nr. 3 Abs. 2 Buchst. d);
Vorinstanzen:
LAG München, vom 16.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 222/16
ArbG München, vom 02.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 3108/15
Arbeitsrechtliches Begriffsverständnis der außertariflichen AngestelltenTarifliche Systematik für ein tarifliches MindestabstandsgebotAnforderungen an eine betriebliche Übung als Anspruchsgrundlage im Arbeitsrecht
BAG, Urteil vom 25.04.2018 - Aktenzeichen 5 AZR 85/17
DRsp Nr. 2018/10427
Arbeitsrechtliches Begriffsverständnis der "außertariflichen Angestellten"Tarifliche Systematik für ein tarifliches MindestabstandsgebotAnforderungen an eine betriebliche Übung als Anspruchsgrundlage im Arbeitsrecht
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