A. Der Betriebsrat (Antragsteller) begehrt die Feststellung, die zu 3) beteiligten Bildberichterstatter seien betriebsverfassungsrechtlich Arbeitnehmer der zu 2) beteiligten Arbeitgeberin. Sie gibt die Zeitung "R" heraus und beschäftigt die beteiligten Bildberichterstatter als sogenannte "Pauschalisten" in ihren Lokalredaktionen.
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