ArbG Gelsenkirchen, vom 05.03.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 86/90
Arbeitsplatz: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Stellenausschreibung; Einigungsstelle: Wirksamkeit des Spruches
LAG Hamm, Beschluss vom 24.09.1991 - Aktenzeichen 13 TaBV 56/91
DRsp Nr. 2001/14527
Arbeitsplatz: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Stellenausschreibung; Einigungsstelle: Wirksamkeit des Spruches
1. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäss § 93BetrVG erstreckt sich nicht auf Art und Inhalt der Stellenausschreibung.2. Ein Spruch der Einigungsstelle über Auswahlrichtlinien bei Versetzungen ist nicht deshalb unwirksam, weil er ein Punktsystem enthält, solange dem Arbeitgeber genügend Raum bleibt für eine abschließende Berücksichtigung des Einzelfalles.
Normenkette:
BetrVG §§ 76, 93, 95 ;
Gründe:
I.
Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.