Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 22.10.2014 -
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Streitig ist, ob der Kläger bereits ab 20.10.2012 Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) in Höhe von 48,87 EUR täglich hat.
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