LSG Bayern - Urteil vom 08.03.2016
L 10 AL 75/16
Normen:
SGB III § 137 Abs. 1; SGB III § 158 Abs. 1; BGB § 626;
Vorinstanzen:
SG Würzburg, vom 08.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 AL 229/14

ArbeitslosengeldAnrechnung einer EntlassungsentschädigungRuhen des Alg-AnspruchsSinnentleertes Arbeitsverhältnis

LSG Bayern, Urteil vom 08.03.2016 - Aktenzeichen L 10 AL 75/16

DRsp Nr. 2016/16924

Arbeitslosengeld Anrechnung einer Entlassungsentschädigung Ruhen des Alg-Anspruchs Sinnentleertes Arbeitsverhältnis

1. Eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) unter Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen ist und dies dazu führt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer anderenfalls trotz vollständigen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit noch für erhebliche Zeiträume vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeitsleistung gegenüberstünde. 2. Mit dem tarifvertraglichen Sonderkündigungsschutz wird nicht die Freiheit des Arbeitgebers eingeschränkt, Umstrukturierungen vorzunehmen, mit denen der Verlust von Arbeitsplätzen verbunden ist, er erhöht allerdings erheblich die Anforderungen an die Bemühungen, gleichwohl die - anderweitige - Beschäftigung des Arbeitnehmers zu ermöglichen.

Tenor

I. II. III.