Die Parteien streiten, soweit in der Revision noch von Interesse, über die Höhe tariflicher Zeitzuschläge.
Der im Jahre 1970 geborene Kläger ist seit 1997 bei der Beklagten als Arbeiter im Gepäcktransport auf dem Flughafen Frankfurt/Main beschäftigt. Er arbeitet im kontinuierlichen Schichtbetrieb. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien finden kraft beiderseitiger Tarifbindung der Manteltarifvertrag (
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|