LAG Baden-Württemberg, vom 09.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 48/05
ArbG Stuttgart, vom 10.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 14270/04
Arbeitslohn; Tarifauslegung - Vergütung von Wegezeiten zu Ablösestellen in einem kommunalen Nahverkehrsunternehmen
BAG, Urteil vom 21.12.2006 - Aktenzeichen 6 AZR 341/06
DRsp Nr. 2007/9190
Arbeitslohn; Tarifauslegung - Vergütung von Wegezeiten zu Ablösestellen in einem kommunalen Nahverkehrsunternehmen
»Welche Zeiten zur nach dem BzTV-N SSB der Vergütungspflicht unterliegenden Arbeitszeit zu rechnen sind, wird für Arbeitnehmer im Fahrdienst durch die Anlage 3 zum BzTV-N SSB abschließend geregelt.Wegezeiten zwischen dem Ort, an dem der Fahrer abgelöst wird, und dem Ort, an dem er einen anderen Fahrer abzulösen hat, zählen dazu nicht.«
Orientierungssätze:1. § 2 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 der Anlage 3 zum BzTV-N SSB soll lediglich für weitere Regelungen in der Anlage 3 den Begriff der Dienstschicht umschreiben. Es ist nicht Sinn und Zweck dieser Tarifbestimmung, zwischen vergütungspflichtiger Arbeitszeit und nichtvergütungspflichtigen Zeiten zu unterscheiden.2. Aus § 2 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 der Anlage 3 zum BzTV-N SSB kann deshalb nicht geschlossen werden, dass Wegezeiten zwischen dem Ort, an dem der Fahrer abgelöst wird, und dem Ort, an dem er einen anderen Fahrer abzulösen hat, zur zu vergütenden reinen Arbeitszeit zählen.
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