LAG Baden-Württemberg, vom 22.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Sa 106/03
ArbG Freiburg, vom 07.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 213/02
Arbeitslohn; Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Verzugslohn: Ermittlung des anderweitigen Verdienstes im Wege der Gesamtberechnung; Beginn der Betriebsstilllegung iSv. §§ 111, 113 Abs. 3 BetrVG
BAG, Urteil vom 22.11.2005 - Aktenzeichen 1 AZR 407/04
DRsp Nr. 2006/12114
Arbeitslohn; Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Verzugslohn: Ermittlung des anderweitigen Verdienstes im Wege der Gesamtberechnung; Beginn der Betriebsstilllegung iSv. §§ 111, 113 Abs. 3BetrVG
»Die Ermittlung des anderweitigen Verdienstes im Sinne von § 615 Satz 2 BGB erfolgt nicht nach einzelnen Zeitabschnitten, sondern im Wege einer Gesamtberechnung (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des BAG).«
Orientierungssätze:1. Nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 208InsO können Altmasseverbindlichkeiten nach § 209 Abs. 1 Nr. 3InsO im Wege der Feststellungsklage geltend gemacht werden.2. Zur Ermittlung des anderweitigen Verdienstes iSv. § 615 Satz 2 BGB ist eine vergleichende Gesamtberechnung anzustellen. Dazu ist zunächst die Vergütung für die auf Grund des Verzugs des Arbeitgebers nicht geleisteten Dienste zu ermitteln. Dieser Gesamtvergütung ist gegenüberzustellen, was der Arbeitnehmer während des gesamten Zeitraums anderweitig erworben hat.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.