LAG Berlin, Urteil vom 28.07.1992 - Aktenzeichen 11 Sa 114/90
DRsp Nr. 2002/8095
Arbeitskampf: Zuschuß zum Mutterschaftsgeld
1. Auch wenn im Betrieb des bestreikten Arbeitgebers ein Arbeitskampf geführt wird besteht der Anspruch auf Zuschuß zum Mutterschaftsgeld fort.2. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Schwangere erklärt, sie nehme am Arbeitskampf teil.