Der 1953 geborene Kläger war Mitglied der Industriegewerkschaft Metall und bei der Beklagten seit 15. November 1971 als Hilfsarbeiter beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis des Klägers unterlag den Tarifverträgen, die zwischen der IG Metall und dem Industrieverband Schmuck- und Metallwaren Idar-Oberstein eV. für den Bereich des Kreises Birkenfeld vereinbart waren. Die IG Metall hatte die Lohn- und Gehaltstarifverträge zum 31. Januar 1974 gekündigt und verhandelte über den Abschluß eines neuen Tarifvertrages. Nach Verhandlungen am 6. und am 12. Februar sowie am 22. März kam schließlich am 9. April 1974 ein neuer Tarifvertrag mit Wirkung ab 1. Februar 1974 zustande.
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