LAG Düsseldorf - Urteil vom 30.06.1974 - 10 Sa 1522/74, vom - Vorinstanzaktenzeichen
Arbeitskampf: Rechtswidrigkeit von Streiks zur Durchsetzung betriebsverfassungsrechtlicher Ziele
BAG, Urteil vom 17.12.1976 - Aktenzeichen 1 AZR 772/75
DRsp Nr. 2007/24808
Arbeitskampf: Rechtswidrigkeit von Streiks zur Durchsetzung betriebsverfassungsrechtlicher Ziele
»Arbeitskämpfe zur Regelung oder Durchsetzung betriebsverfassungsrechtlicher Streitfragen sind rechtswidrig. Derartige Meinungsverschiedenheiten sind vielmehr in dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren (Einigungsstelle, arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren) auszutragen.«