LAG Düsseldorf, vom 27.10.1953 - Vorinstanzaktenzeichen Sa 258/53
Arbeitsgerichtsverfahren: Zustellung: Begriff der Wohnung im Zusammenhang mit der Zustellung, Mittel der Glaubhaftmachung
BAG, Beschluß vom 09.12.1954 - Aktenzeichen 2 AZR 54/53
DRsp Nr. 2007/23156
Arbeitsgerichtsverfahren: Zustellung: Begriff der Wohnung im Zusammenhang mit der Zustellung, Mittel der Glaubhaftmachung
1. Wohnung im Sinne von § 181 und § 182ZPO ist nicht der Wohnsitz, sondern die Räumlichkeit, in der der Zustellungsempfänger tatsächlich, wenn auch nicht gerade zur Zeit der Zustellung wohnt.2. Die Angabe der Mittel für die Glaubhaftmachung nach § 236 Nr. 2 ZPO ist entbehrlich, wenn sich die glaubhaft zu machenden Tatsachen aus den Akten des Gerichts ergeben.